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Titel: Keine Schätzung der Wassermenge nach ungeeichtem Zähler
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Datum: 19.08.2025
Aktenzeichen: 15 K 2823/21
Gesetz: MessEG, AVBWasserV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht
Dokumentennummer: 25091354

Keine Schätzung der Wassermenge nach ungeeichtem Zähler

- VG Gelsenkirchen in seinem Urteil vom 19.08.2025 - 15 K 2823/21 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Wasserzähler muss, damit er zur Ermittlung der als Grundlage für die Heranziehung zu Frischwassergebühren dienenden Wassermenge verwendet werden kann, den eichrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  2. Die von einem ungeeichten Wasserzähler gemachte Angabe kann auch nicht zur Schätzung der verbrauchten Wassermenge zugrunde gelegt werden, da dies den Bestimmungen des MessEG entgegensteht.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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