Titel: Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
Behörde / Gericht:
Amtsgericht München
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 191 C 12116/24 (rkr.)
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
25088785
Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
– AG München, Urteil vom 18.11.2024 – 191 C 12116/24 (rkr.) –
Leitsatz der Redaktion:
Verschmutzung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB, solange die Anlage die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.