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Titel: Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel
Behörde / Gericht: Amtsgericht München
Datum: 18.11.2024
Aktenzeichen: 191 C 12116/24 (rkr.)
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 25088785

Fehlende Reinigung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel

– AG München, Urteil vom 18.11.2024 – 191 C 12116/24 (rkr.) –

Leitsatz der Redaktion:

Verschmutzung einer PV-Anlage ist kein Sachmangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB, solange die Anlage die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt.

Hinweis der Redaktion:

Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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