Titel: Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Amtsgericht Mannheim
        
    
    
    
        Datum: 12.12.2013
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 C 137/13
        
    
    
        
            Gesetz: HaftpglG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Wasserrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            Berufung eingelegt
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002969
            
        
    
    
Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes
AG Mannheim, Urteil vom 12.12.2013 – 3 C 137/13
Leitsatz des Gerichts:
Tritt ein Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes zutage, ist eine Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 HaftPflG gegen den Betriebsinhaber der Wasserleitungsanlage ausgeschlossen, da der Schaden innerhalb des Gebäudes entstanden ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG).
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