Titel: Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten
Behörde / Gericht:
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (in Rostock)
Datum: 09.09.2025
Aktenzeichen: 5 SLa 9/25
Gesetz: KSchG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
26092004
Null Toleranz bei vorsätzlich falscher Arbeitszeiterfassung: Schon ein einziger Verstoß kann das Arbeitsverhältnis kosten
– LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.09.2025 –5 SLa 9/25 –
Leitsatz des Gerichts:
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen wie auch zur ordentlichen Kündigung darzustellen. Das gilt für den vorsätzlichen Missbrauch von Stempeluhren ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausfüllen entsprechender Formulare.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
Drucken