Titel: Keine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung
Behörde / Gericht:
Kammergericht Berlin
Datum: 21.03.2025
Aktenzeichen: MK 1/22 EnWG
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
25088776
Keine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung
– KG Berlin, Urteil vom 21.03.2025 – MK 1/22 EnWG –
Leitsatz der Redaktion:
Eine Differenzierung zwischen Bestands- und Neukunden in der Grundversorgung Gas und Strom ist unzulässig; auch krisenbedingt erhöhte Beschaffungspreise rechtfertigen keine Preisunterschiede für die gleiche Leistung.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.