Titel: Privater Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. Altpapier) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen
Behörde / Gericht:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 18.06.2009
Aktenzeichen: 7 C 16.08
Gesetz: KrW / AbfG, AbfRRL
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Entsorgungsrecht
Dokumentennummer:
11001066
Privater Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. Altpapier) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen
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