Titel: Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
        
    
    
    
        Datum: 23.03.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 LA 463/18
        
    
    
        
            Gesetz: KAG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sonstiges Kommunalrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23071396
            
        
    
    
Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2022 – 2 LA 463/18 –
Leitsatz des Gerichts:
Die sachliche Beitragspflicht entsteht allein durch den Lagevorteil eines Grundstücks als Anlieger, wenn einer der Tatbestände des § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (Herstellung, Ausbau, Umbau oder Erneuerung, Verbesserung) in Bezug auf die öffentliche Einrichtung erfüllt ist, wobei diese Voraussetzungen zugleich Grund und Begrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen darstellen.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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