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Titel: Einbeziehung von Ehegatten und Kindern des Zweitwohnungsinhabers in den Kreis der Jahreskurbeitragsschuldner
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 18.10.2019
Aktenzeichen: 9 LA 103/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005699

Einbeziehung von Ehegatten und Kindern des Zweitwohnungsinhabers in den Kreis der Jahreskurbeitragsschuldner

OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.10.2019 – 9 LA 103/18

Leitsatz der Redaktion:

Nach Maßgabe des niedersächsischen Landesrechts gilt weiterhin die Vermutung, eine Zweitwohnung werde nicht nur von dem Inhaber, sondern auch von seinem Ehegatten genutzt. Gegen die pauschalierte Einbeziehung von Kindern des Zweitwohnungsinhabers in den Kreis der Jahreskurbeitragsschuldner bestehen ebenfalls keine Bedenken.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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