Titel: »Billiges Ermessen« in einer Preisanpassungsklausel lässt den Durchschnittskunden nicht ausreichend erkennen, dass Preisänderungen gerichtlicher Billigkeitskontrolle unterliegen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
        
    
    
    
        Datum: 10.04.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 29 W 433/14
        
    
    
        
            Gesetz: BGB
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15001420
            
        
    
    
»Billiges Ermessen« in einer Preisanpassungsklausel lässt den Durchschnittskunden nicht ausreichend erkennen, dass Preisänderungen gerichtlicher Billigkeitskontrolle unterliegen
OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 – 29 W 433/14
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