Titel: Zum Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 3 EnWG
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz)
        
    
    
    
        Datum: 12.09.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: U 678 19 Kart 
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005425
            
        
    
    
Zum Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 3 EnWG
OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - U 678 19 Kart
Leitsatz der Redaktion:
Der Kommune obliegt es im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aufgrund der sie treffenden sekundären Darlegungslast, im Einzelnen darzulegen, auf welcher Grundlage sie ihre Auswahlentscheidung getroffen hat. Tut sie das nicht, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor. Die Kommune ist verpflichtet, die Bewertung der Angebote im Vergleich untereinander näher zu erläutern. Sie kann sich nicht pauschal auf die Pflicht zur Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des obsiegenden Bewerbers berufen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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