Titel: Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 07.09.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 U 24/17
        
    
    
        
            Gesetz: StromGVV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            nachfolgend BGH, Beschluss vom 10.04.208 – VIII ZR 247/17
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18002173
            
        
    
    
Zur Benennung einzelner Kostenfaktoren für mehr Transparenz bei Strompreiserhöhungen; keine Gegenüberstellung des alten und neuen Preises für jeden Kostenfaktor
OLG Hamm- vom 07.09.2017 – 2 U 24/17
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