Titel: Änderung der Fernwärmeklausel per Veröffentlichung?
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Hanseatisches Olerlandesgericht Hamburg
        
    
    
    
        Datum: 25.04.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 U 192/19
        
    
    
        
            Gesetz: AVBFernwärmeV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            24082166
            
        
    
    
Änderung der Fernwärmeklausel per Veröffentlichung?
OLG Hamburg mit Urteil vom 25.04.2024 – 3 U 192/19
Leitsatz der Redaktion:
Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen darf seine Vertragsbedingungen gegenüber dem Kunden einseitig anpassen, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme geändert haben. Hierzu darf er die Kunden auch entsprechend anschreiben.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt
Bitte die Anmerkung zum Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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