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Titel: Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main Oberlandesgericht Frankfurt am Main (mit Außenstellen in Kassel und Darmstadt) (Hessen)
Datum: 16.05.2019
Aktenzeichen: 6 U 3/19
Gesetz: UWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 19005365

Unzulässigkeit einer Kundenwerbung durch Stromanbieter unter Verwendung von Pseudonymen

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2019 – 6 U 3/19

Leitsatz des Gerichts:

In der Verwendung eines falschen Namens durch einen angestellten oder beauftragten Werber liegt eine relevante Irreführung des Verbrauchers.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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