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Titel: Systemrelevanz eines Kraftwerks und Vergütung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: VI-3 Kart 507/24 (V)
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 26092006

Systemrelevanz eines Kraftwerks und Vergütung

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2025 – VI-3 Kart 507/24 (V) –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Systemrelevanzausweisung eines Kraftwerks und ein hieran anschließende Genehmigungsentscheidung der Bundesnetzagentur gemäß § 13b Abs. 5 Satz 4 EnWG sind wiederholt möglich.
  2. Die „angemessene Vergütung“ nach § 13c Abs. 3 EnWG umfasst keinen (entgangenen) Gewinnanteil und gebietet keine ausnahmslose Kostenerstattung auf Ist-Kosten-Basis. Gleichwohl begegnet die Inanspruchnahme des Kraftwerksbetreiber im System der Netzreserve gemäß § 13b Abs. 5 EnWG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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