Titel: Anti-Anti-Suit-Injunction bei Schiedsklausel im Gasliefervertrag
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 17.06.2024
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I 26 W 7/24 
        
    
    
        
            Gesetz: ZPO
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Verfahrensrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            24082171
            
        
    
    
Anti-Anti-Suit-Injunction bei Schiedsklausel im Gasliefervertrag
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2024 – I 26 W 7/24 –
Leitsätze des Gerichts:
- Allein eine ausländische Schiedsvereinbarung ist nicht geeignet, eine gemäß §§ 1025 Abs. 2, 1033, 32 ZPO gegebene internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz zu derogieren.
 - Liegt die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nur nach §§ 1025 Abs. 2, 1033, 32 ZPO vor, ist die Entscheidungsbefugnis des erkennenden Gerichts auf deliktische Anspruchsgrundlagen beschränkt.
 - Der von der Bundesrepublik Deutschland durch ihre Gerichte zu gewährende Justizgewährungsanspruch umfasst nicht den Schutz eines im Ausland geführten Verfahrens vor im Ausland erlassener oder drohender Anti-Suit-Injunctions und infolgedessen im Ausland drohender Vollstreckungsmaßnahmen.
 - In diesem Fall stehen dem Erlass einer Anti-Anti-Suit-Injunction – auch wenn über die Partei nur mittelbar Einfluss auf die Drittstaaten genommen würde – die völkerrechtlichen Grundsätze des Territorialitätsprinzips und wesentliche Elemente staatlicher Souveränität der betroffenen Drittstaaten entgegen.
 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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