Titel: Rückabwicklung einer Preiserhöhung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 09.08.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 43/22 [V]
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23082056
            
        
    
    
Rückabwicklung einer Preiserhöhung
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 – VI-3 Kart 43/22 [V] –
Leitsatz des Gerichts:
§ 65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Lieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 S. 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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