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Titel: Rückabwicklung einer Preiserhöhung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.08.2023
Aktenzeichen: VI-3 Kart 43/22 [V]
Gesetz: EnWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23082056

Rückabwicklung einer Preiserhöhung

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 – VI-3 Kart 43/22 [V] –

Leitsatz des Gerichts:

§ 65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Lieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 S. 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

 

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