Titel: Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 17.08.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: Verg 50/21 
        
    
    
        
            Gesetz: SektVO
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Vergaberecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22071370
            
        
    
    
Zur Definition von Sektorenhilfstätigkeiten
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 - Verg 50/21 -
Leitsätze der Redaktion:
- Auftragstätigkeiten müssen der Ausübung der Tätigkeit des Sektorenauftraggebers tatsächlich dienen, indem sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
 - Ein Unmittelbarkeitserfordernis besteht nicht. Auch mittelbar der Sektorentätigkeit dienende Dienstleistungen sind dem Sektorenvergaberecht unterfallende Sektorenhilfstätigkeiten, wenn sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
 - Ohne postalische Kommunikation mit Lieferanten und Kunden ist der Betrieb eines Trinkwasserversorgungsnetzes nicht angemessen zu bewerkstelligen.
 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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