Titel: Kein »fliegender Gerichtsstand« mehr im Online-Handel
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 16.12.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I 20 W 11/21
        
    
    
        
            Gesetz: UWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            21005997
            
        
    
    
Kein »fliegender Gerichtsstand« mehr im Online-Handel
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2020 – I 20 W 11/21
Leitsätze der Redaktion:
- § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst nicht nur Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften. Weder der Wortlaut enthält eine solche Einschränkung noch lässt sich diese mit Sinn und Zweck der Regelung rechtfertigen.
 - Die Gerichtsstände des § 14 Abs. 2 UWG n.F. sind nicht ausschließlich. Die Ausschließlichkeit der Gerichtsstände des § 14 UWG a.F. wurde aus den Worten "außerdem nur" hergeleitet. Das Wort "nur" fehlt bewusst in der Neufassung; der Gesetzgeber wollte damit ausdrücklich erreichen, dass die in Abs. 2 genannten Gerichtsstände nicht mehr ausschließlich und damit nunmehr einer Vereinbarung oder einer rügelosen Einlassung zugänglich sind.
 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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