Titel: »Briefmarkenentgelte« für Gastransport sind zulässig
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 16.09.2020
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 750/19 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005967
            
        
    
    
»Briefmarkenentgelte« für Gastransport sind zulässig
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2020 – VI-3 Kart 750/19 (V)
Leitsatz der Redaktion:
Dem Transport von Gas in einem Entry-Exit-System liegt grundsätzlich eine einheitliche gaswirtschaftliche Leistung zugrunde, die überdies auf erheblichen Kooperationsleistungen der Fernleitungsnetzbetreiber beruht. Die Wertung der BNetzA, dass diese Leistung durch eine einheitliche Briefmarke sachgerecht bepreist werde, ist im Ergebnis richtig.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
Drucken