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Titel: Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 10.07.2019
Gesetz: EStG
Artikeltyp:
Dokumentennummer: 19005219

Beschluss der BNetzA zum Xgen Gas aufgehoben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2019

Hinweis der Redaktion:

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 21.02.2018 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Gasversorgungsnetze auf 0,49 % festgelegt. Dieser Wert legt fest, in welcher Höhe die Netzbetreiber ihre Erlösobergrenze innerhalb der Regulierungsperiode anpassen müssen. Inhaltlich beschreibt dieser Wert, inwiefern sich die netzwirtschaftliche Einstandspreis- und Produktivitätsentwicklung von der Gesamtwirtschaft unterscheiden.

Eine Vielzahl von Netzbetreibern hatte die Festlegung mit der Beschwerde angegriffen und eine deutliche Senkung dieses Faktors gefordert. Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung der BNetzA nach der mündlichen Verhandlung am 10.07.2019 aufgehoben und die Behörde zu einer Neufestlegung verpflichtet.

Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung der Anwaltskanzlei Rödl und Partner, Düsseldorf. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.

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