Titel: Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 17.04.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: I-27 U 9-18
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005199
            
        
    
    
Angemessene Kriterien für Bestimmung von Baukostenzuschüssen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 – I-27 U 9-18
Leitsätze des Gerichts:
- Versorgungsnetzbetreiber sind nach § 17 Abs. 1 EnWG verpflichtet, für die Berechnung von Baukostenzuschüssen gleichförmig angemessene Kriterien heranzuziehen und anzuwenden.
 - Von ausgewählten angemessenen Kriterien für die Bestimmung und Berechnung von Baukostenzuschüssen dürfen Versorgungsnetzbetreiber wegen des Gleichbehandlungsgebots des § 17 Abs. 1 EnWG nicht einzelfallbezogen nach Belieben abweichen.
 
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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