Titel: Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 10.09.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 82/15
        
    
    
        
            Gesetz: ZPO, VwGO
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18004805
            
        
    
    
Anspruch auf Berichtigung des Tatbestandes
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2018 - VI-3 Kart 82/15
Leitsatz des Gerichts:
Der Tatbestand ist eine gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstandes. Die gebotene zusammengefasste Darstellung im Tatbestand begründet keinen Anspruch auf eine „berichtigende“ Aufnahme ausführlicher Darstellungen oder die Ergänzung nebensächlicher Punkte.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
Drucken