Titel: Zum Schriftformerfordernis einer Verzichtserklärung nach EEG
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 19.09.2018
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 113/17 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: BGB, EEG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            18002673
            
        
    
    
Zum Schriftformerfordernis einer Verzichtserklärung nach EEG
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.2018, VI-3 Kart 113/17 (V)
Leitsatz des Gerichts:
Eröffnet die Bundesnetzagentur durch ausdrückliche Hinweise auf ihrem im Internet bereitgestellten Formular die Möglichkeit, dass die Verzichtserklärung gem. § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 lit. c) EEG auch ausschließlich per Telefax übersandt werden kann, und übersendet der Anlagenbetreiber daraufhin die unterschriebene Erklärung per Telefax und gibt in den folgenden Ausschreibungsterminen Gebote ab, ist hierin ein Verzicht auf den grundsätzlich erforderlichen Zugang der Verzichtserklärung in Schriftform gem. § 126 BGB zu sehen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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