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Titel: Plausibilität des Effizienzvergleichsmodells zwischen Gasverteilernetzbetreibern; regionales Lohnniveau kein Vergleichsparameter im Effizienzvergleich
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 20.09.2017
Aktenzeichen: VI-3 Kart 121/14 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde ist zugelassen
Dokumentennummer: 18002104

Plausibilität des Effizienzvergleichsmodells zwischen Gasverteilernetzbetreibern; regionales Lohnniveau kein Vergleichsparameter im Effizienzvergleich

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2017 – VI-3 Kart 121/14 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es steht der Plausibilität des dem Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber für die 2. Regulierungsmethode zugrundeliegenden Effizienzvergleichsmodells nicht entgegen, dass der Koeffizient für die Leitungslänge und die Konstante, die die Kostenwirkung für die Anzahl der Ausspeisepunkte angibt, negativ sind.
  2. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, regionale Lohnkostenunterschiede nicht als potentielle Kostentreiber in die Kostentreiberanalyse einzubeziehen, ist sachgerecht. Das regionale Lohnniveau ist kein den Vorgaben der ARegV entsprechender Vergleichsparameter.
  3. Es ist hinzunehmen, wenn bei einer Effizienzwertbereinigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 ARegV die durch die Verringerung der Kostenbasis entstehende Kostenreduktion zu einem größeren Teil auf den Störterm und nur zu einem geringeren Teil auf die ineffizienten Kosten entfällt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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