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Titel: Fortgesetzte Anwendung des Erweiterungsfaktors für in 2012 und 2013 vorgenommene Investitionen von Verteilernetzbetreibern in die Hochspannungsebene
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 20.09.2017
Aktenzeichen: VI-3 Kart 38/16
Gesetz: ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: Die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Dokumentennummer: 18002096

Fortgesetzte Anwendung des Erweiterungsfaktors für in 2012 und 2013 vorgenommene Investitionen von Verteilernetzbetreibern in die Hochspannungsebene

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2017 – VI-3 Kart 38/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Infolge des Wechsels der Hochspannungsebene aus dem Regime des Erweiterungsfaktors in dasjenige der Investitionsmaßnahme werden in den Jahren 2012 und 2013 aufgewandte und bis zum 30. Juni 2013 zu einer Änderung der Versorgungsaufgabe führende Investitionskosten von Verteilernetzbetreibern bei wortlautgetreuer Anwendung des § 10 ARegV Abs. 4 n.F. nach dessen Inkrafttreten am 22.08.2013 nicht mehr über das Instrument des Erweiterungsfaktors erfasst. Sie können auch nicht über das Instrument der Investitionsmaßnahme gem. § 23 Abs. 7 ARegV berücksichtigt werden, da die Antragsfristen des § 23 Abs. 3 S. 1 ARegV regelmäßig nicht gewahrt sind.
  2. Dass solche Investitionskosten sowohl aus dem Regime des Erweiterungsfaktors als auch aus dem der Investitionsmaßnahme herausfallen, stellt sich als eine planwidrige Regelungslücke dar, die über eine fortgesetzte, verfassungskonforme Anwendung des Erweiterungsfaktors gem. § 10 ARegV für alle bis zum 30.06.2013 gestellten Anträge von Verteilernetzbetreibern wegen Erweiterungsinvestitionen in der Hochspannungsebene zu schließen ist.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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