Titel: Begriff des Mehrheitsanteilseigners i. S. von § 10c Abs. 5 EnWG zum nachvertraglichen Anstellungsverbot (Cooling-Off)
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 25.01.2017
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 94/15 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            Rechtsbeschwerde zugelassen
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17002040
            
        
    
    
Begriff des Mehrheitsanteilseigners i. S. von § 10c Abs. 5 EnWG zum nachvertraglichen Anstellungsverbot (Cooling-Off)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2017 – VI-3 Kart 94/15 (V)
Leitsatz des Gerichts:
„Mehrheitsanteilseigner“ im Sinne des § 10c Abs. 5 EnWG kann auch ein Unternehmen sein, das den bestimmenden Einfluss auf das vertikal integrierte Unternehmen nur mittelbar, über ein von ihm abhängiges Unternehmen, ausübt.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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