Titel: Zur Beschwerdebefugnis einer am Verwaltungsverfahren gemäß § 75 Abs. 2 EnWG beteiligten Beigeladenen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 01.09.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 205/15 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Verfahrensrecht, 
            
                    Verwaltungsrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            17001881
            
        
    
    
Zur Beschwerdebefugnis einer am Verwaltungsverfahren gemäß § 75 Abs. 2 EnWG beteiligten Beigeladenen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2016 - VI-3 Kart 205/15 (V)
Leitsatz des Gerichts:
Beteiligt sich das einen Offshore-Windpark planende Unternehmen nicht an einem konkreten Verwaltungsverfahren zur Zuweisung von Anschlusskapazität, weil der geplante Offshore-Windpark die Voraussetzungen für eine Zuweisung nicht erfüllt, dann fehlt dem Unternehmen für eine Beschwerde gegen die Zuweisung von Anschlusskapazität an andere Windparkbetreiber mangels einer gegenwärtigen und unmittelbaren Betroffenheit die Beschwerdebefugnis.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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