Titel: Neuregelung der Offshore-Netzanbindung nach den §§ 17a ff. EnWG ist verfassungsgemäß
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 09.03.2016
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 169/14 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: EStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Verfassungsrecht
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            Rechtsbeschwerde zugelassen
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            16001640
            
        
    
    
Neuregelung der Offshore-Netzanbindung nach den §§ 17a ff. EnWG ist verfassungsgemäß
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2016 - VI-3 Kart 169/14 (V)
Leitsätze des Gerichts:- Die Bundesnetzagentur ist zum Erlass materieller (Ausschluss-) Regelungen für die „Zulassung zur Teilnahme am Kapazitätszuweisungsverfahren“ ermächtigt. Ermächtigungsgrundlage sind §§ 17d Abs. 8 S. 1 Nr. 3, 29 Abs. 1 EnWG.
- Die Behörde kann die Aufgabe der Zuweisung von Anschlusskapazität nur mit Hilfe einer weitreichenden Einschätzungsprärogative erfüllen, sei es im Rahmen eines Beurteilungsspielraums oder eines Ermessens.
- Der Ausschluss einer clusterübergreifenden Netzanbindung folgt der gesetzlichen Vorgabe des § 17a Abs. 1S. 2 Nr. 1 EnWG, wonach der Bundesfachplan Offshore die Anlagen festlegt, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen und für Sammelanbindungen geeignet sind. 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
 Drucken
Drucken