Titel: Zur Berücksichtigung von Personalzusatzkosten bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 18.05.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-5 Kart 3/14 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
        
            Rechtsstand:
            nachfolgend BGH, Az. EnVR 27/15
        
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15001199
            
        
    
    
Zur Berücksichtigung von Personalzusatzkosten bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2015 - VI-5 Kart 3/14 (V)
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen scheidet die Anerkennung von Kosten aus vor dem 31. Dezember 2008 geschlossenen betrieblichen und tarifvertraglichen Vereinbarungen als dauerhaft nicht beeinflussbarer Kostenanteil für Mitarbeiter aus, die ausschließlich aufgrund von Dienstleistungsvereinbarungen für den Netzbetreiber tätig sind.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
Drucken