Titel: Umwidmung einer Netzleitung zur Direktleitung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 30.04.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-5 Kart 9-14
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG, BGB
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Verwaltungsrecht, 
            
                    Zivilrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15001332
            
        
    
    
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2015 – VI-5 Kart 9-14
Leitsatz des Gerichts:
Soll eine als Netzbestandteil errichtete Leitung nachträglich zur Direktleitung umgewidmet werden, bedarf es hierfür einer schuldrechtlichen Ausschließlichkeitsvereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Nutzer dieser Leitung, durch welche der Netzbetreiber die bislang zu seinem Versorgungsnetz gehörende und in seinem Eigentum stehende Leitung für Dritte und damit auch für Behörden erkennbar dauerhaft „aus dem Netzverbund entlässt“.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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