Titel: Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr bei Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 27.05.2015
    
    
    
        
            Aktenzeichen: VI-3 Kart 115/14 (V)
        
    
    
        
            Gesetz: GasNEV, EnWG, ARegV
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            15003357
            
        
    
    
Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr bei Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2015 - VI-3 Kart 115/14 (V)
Leitsätze des Gerichts:
- Bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode ist im Rahmen der Berechnung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen, die im Basisjahr aktiviert werden, der Jahresanfangsbestand bei der Mittelwertbildung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 GasNEV nicht mit Null, sondern wegen § 6 Abs. 5 Satz 4 GasNEV in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten in Ansatz zu bringen.
 - Der Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB findet wegen des kalkulatorischen Charakters der Eigenkapitalverzinsung keine Anwendung.
 Der Ansatz der vollen Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Neuanlage im Basisjahr beim Jahresanfangsbestand führt auch bei einer Gesamtbetrachtung der bilanziellen Vorgänge nicht zu einer regelmäßigen Doppelverzinsung.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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