Titel: Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
        
    
    
    
        Datum: 05.09.2012
    
    
    
        
            Aktenzeichen: - VI-3 Kart 58/11 (V) –
        
    
    
        
            Gesetz: ARegV, EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            13001938
            
        
    
    
Bei Einspeisung auf Hochspannungsebene scheitert die Genehmigung eines Investitionsbudgets nicht an dem von der BNetzA näher ausgestalteten Vorrang des Erweiterungsfaktors
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.9.2012 - VI-3 Kart 58/11 (V) –
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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