Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Fälligkeitszinsen nach § 60 Abs. 3 EEG 2017
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Dresden (Sachsen)
Datum: 29.10.2024
Aktenzeichen: 9 U 197/24
Gesetz: EEG 2017
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 25088799

Fälligkeitszinsen nach § 60 Abs. 3 EEG 2017

- OLG Dresden, Urteil vom 29.10.2024 – 9 U 197/24 -

Leitsatz der Redaktion:

Auch wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 60 Abs. 3 EEG 2017 formal erfüllt sind, entsteht eine Verzinsungspflicht dann nicht, wenn der Schutzzweck der Norm im konkreten Einzelfall nicht berührt ist. Maßgeblich ist hier nicht allein das Vorliegen eines formalen Verstoßes, sondern vielmehr dessen tatsächliche Auswirkungen auf das EEG-Finanzierungssystem und den gesetzgeberischen Regelungszweck.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche