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Titel: Versorgungsunterbrechung durch einstweilige Verfügung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 30.07.2025
Aktenzeichen: 13 W 24/25
Gesetz: EnWG, StromGVV, GasGVV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer: 25088801

Versorgungsunterbrechung durch einstweilige Verfügung

– OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2025 – 13 W 24/25 –

Leitsatz des Gerichts:

Die einem Grundversorger nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom-GasGVV eingeräumte Befugnis, bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung die Grundversorgung mit Strom und Gas unterbrechen zu lassen, ist eine besondere Ausgestaltung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß §§ 273, 320 BGB und kann grundsätzlich im Wege einer einstweiligen (Sicherungs-)Verfügung gemäß § 935 ZPO durchgesetzt werden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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