Titel: Offensichtliche Fehler einer Strom- oder Gasrechnung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 04.03.2025
Aktenzeichen: 13 U 60/24
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
25088779
Offensichtliche Fehler einer Strom- oder Gasrechnung
– OLG Celle, Urteil vom 04.03.2025 – 13 U 60/24 –
Leitsätze des Gerichts:
Zur ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers von Energierechnungen bei Verbrauchsabweichungen, die mangels Zählerablesungen zeitlich nicht genau eingegrenzt werden können.
- Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Strom- oder Gasrechnung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der streitgegenständlichen Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben.
- Wurde der Verbrauch über einen mehrjährigen Zeitraum geschätzt, weil Zählerablesungen unterblieben sind, fällt das Risiko, dass die gemittelte Verbrauchsabweichung möglicherweise deshalb noch nicht als derart enorm festzustellen ist, zumindest dann regelmäßig dem Kunden zur Last, wenn der Energieversorger ihn hinreichend deutlich auf die vorzunehmenden Selbstablesungen hingewiesen hat.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.