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Titel: Neuer Windenergie-Erlass Bayern
Behörde / Gericht: Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Datum: 20.12.2011
Gesetz: BauGB, ROG, BImschG
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: EEG, Umweltschutzrecht
Dokumentennummer: 12001302

Neuer Windenergie-Erlass Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat die „Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen“ veröffentlicht ( www.stmug.bayern.de/umwelt/oekoenergie/windenergie/index.htm ). Die vom Ministerrat beschlossenen Hinweise sind am 20.12.2011 in Kraft getreten und nach ihrer Einführung für die Behörden in Bayern verbindlich. Sie enthalten Aussagen zur Raumordnung und Regionalplanung, zur Flächennutzungs- und Bauleitplanung, zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, zum Natur- und Artenschutz, zum Waldrecht und zum Denkmalschutzrecht. Damit liegt ein umfassendes Kompendium der Thematik vor. Ziel ist es die erforderlichen Verfahren zügig und einheitlich durchführen zu können. Das Verfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen soll auf 3 Monate verkürzt werden.

Der immissionsschutzrechtliche Teil des Windenergie-Erlasses Bayern enthält insbesondere neue Aussagen über die Antragstellung sowie zu den Abständen. Ferner wurden die Anforderungen an den Flächenausgleich und der Umfang der artenschutzrechtlichen Prüfung reduziert. Die Kompensationserfordernisse für die Errichtung von WKA sollen einheitlich geregelt und im Ergebnis deutlich zurückgefahren werden. Ein Flächenausgleich für ökologisch nicht besonders wertvolle Flächen (z. B. Ackerflächen) findet nicht mehr statt.

Die neue Ausgestaltung der Ersatzgeldregelung soll konfliktarme Standorte begünstigt und weniger geeignete Standorte stärker belastet. Die für die Zulassung in der Praxis wichtige artenschutzrechtliche Prüfung wird auf einen erforderlichen Umfang beschränkt. So reduziert sich der mögliche Prüfungsumfang von bisher 386 auf 26 Vogelarten und von bisher 24 auf 8 Fledermausarten.

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