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Titel: Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens in der Außenwand eines Gebäudes
Behörde / Gericht: Landgericht Mannheim
Datum: 14.11.2014
Aktenzeichen: 1 S 33/14
Gesetz: HaftPflG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003291

Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens in der Außenwand eines Gebäudes

LG Mannheim, Urteil vom 14.11.2014 – 1 S 33/14

Leitsatz des Gerichts:

Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden "innerhalb eines Gebäudes" im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG entstanden ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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