Titel: Sturm reißt PV-Anlage vom Dach
Behörde / Gericht:
Landgericht Köln
Datum: 09.05.2025
Aktenzeichen: 18 O 254/23
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Zivilrecht
Dokumentennummer:
26092000
Sturm reißt PV-Anlage vom Dach
– LG Köln, Urteil vom 09.05.2025 – 18 O 254/23
Leitsatz des Gerichts:
Nach den Regeln des sogenannten Anscheinsbeweises im Werkvertragsrecht, §§ 634, 636 i.V.m. §§ 280, 281 BGB haftet ein Installationsunternehmen u.a. für objektive Pflichtverletzungen auch Montagefehler. Danach schuldet es die sach- und fachgerechte und damit auch die sturmsichere Errichtung der Photovoltaikanlage. Der Umstand, dass die Anlage im Sturm von dem Dach abgehoben wurde, spricht dafür, dass sie gerade nicht sturmsicher montiert worden sei. Das Installationsunternehmen haftet, wenn es keine sach- und fachgerechte Befestigung der Photovoltaik-Anlage nachweisen kann.
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