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Titel: Preiserhöhungen trotz (eingeschränkter) Preisgarantie
Behörde / Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 30.03.2023
Aktenzeichen: 312 O 61/22
Gesetz: EnWG, UWG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 23078018

Preiserhöhungen trotz (eingeschränkter) Preisgarantie

- LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2023 – 312 O 61/22 –

Leitsatz der Redaktion:

Eine Preis­erhöhung aufgrund gestiegener Kosten ist bei einer (auf 24 Monate) eingeschränkten Preisgarantie vertraglich nicht zulässig. Die briefliche Behauptung eines Energieversorgers, dass es zur einseitigen Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlun­gen aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten berechtigt ist, ist unwahr und irreführend gemäß §§ 3 und 5 UWG i.V.m. §41b Abs. 3 EnWG.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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