Titel: Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            LG Berlin
        
    
    
    
        Datum: 07.11.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 16 O 259-19 Kart
        
    
    
        
            Gesetz: EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005424
            
        
    
    
Zum Akteneinsichtsrecht bei der Konzessionsvergabe nach § 47 Abs. 3 EnWG
LG Berlin, Urteil vom 07.11.2019 - 16 O 259-19 Kart
Leitsatz der Redaktion:
Bei der Vergabe einer Stromkonzession liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn das Land aus Konzessionsgeber dem unterlegenen Bewerber nach der Auswahlentscheidung keine Einsicht in das Angebot des obsiegenden Bewerbers gewährt hat. Nicht ausreichend ist eine Einsichtnahme in den Auswertungsvermerk.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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