Titel: Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            LG Berlin
        
    
    
    
        Datum: 01.09.2022
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 52 O 117/22 
        
    
    
        
            Gesetz: UWG, EnWG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Energie(wirtschafts)recht, 
            
                    Wettbewerbs-/Kartellrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            22006498
            
        
    
    
Anhebung der Stromabschlagszahlung ohne Preiserhöhung?
- LG Berlin, Urteil vom 01.09.2022 – 52 O 117/22 -
Leitsatz der Redaktion:
Der Energieversorger muss sich bei der die Bemessung von Abschlagszahlungen an den vertraglich vereinbarten Anpassungsmechanismus gehalten, ansonsten handelt er unlauter i.S.v. von § 5 Abs. 1 UWG. Eine bloße Änderung der Beschaffungspreises berechtigt nicht zu einer Erhöhung von Abschlagsforderungen. Dazu bedarf es zuvor einer wirksamen Preiserhöhung.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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