Titel: Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar)
        
    
    
    
        Datum: 10.01.2014
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 4 EO 677/11 
        
    
    
        
            Gesetz: ThürKAG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Abwasserrecht, 
            
                    Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            14002816
            
        
    
    
Keine offensichtliche Ungültigkeit eines kombinierten Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstabs einer Beitragssatzung für die Fäkalschlammbeseitigung
Thüringer OVG (Weimar), Beschluss vom 10.01.2014 - 4 EO 677/11
Leitsätze des Gerichts:
- Ein kombinierter Grundstücksflächen-Vollgeschoss-Maßstab bei der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die reine Schmutzwasser- oder Fäkalschlammentsorgung verstößt nicht offensichtlich gegen das Vorteilsprinzip
 - Bei einer als selbständige öffentliche Einrichtung betriebenen Fäkalschlammentsorgung kommt eine Beitragsabstufung für Teileinleiter nicht in Betracht.
 
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.
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