Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale
– FG Münster, Urteil vom 10.12.2025 – 6 K 1524/25 E –
Leitsatz der Redaktion:
Der Arbeitgeber ist bei Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) nicht zur Prüfung verpflichtet, ob seine Arbeitnehmer auch die Voraussetzungen des § 113 EStG erfüllten. Zwar sind zum Bezug der EPP nach § 113 EStG nur unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 EStG anspruchsberechtigt. Der Gesetzgeber hat aber davon abgesehen, in seinem die Auszahlung über den Arbeitgeber regelnden § 117 EStG einen Verweis auf § 113 EStG aufzunehmen. § 117 EStG macht die Auszahlung des Arbeitgebers nur vom Vorliegen eines gegenwärtigen ersten Dienstverhältnisses sowie der Einreihung in die Steuerklassen I bis V abhängig und knüpft nicht an die unbeschränkte Steuerpflicht der Anspruchsberechtigten an.
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