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Titel: Rückstellungen für Mitarbeiterboni
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 16.11.2022
Aktenzeichen: 13 K 3467/19 F – (r.kr.)
Gesetz: HGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht
Dokumentennummer: 24082137

Rückstellungen für Mitarbeiterboni

– FG Münster, Urteil vom 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F – (r.kr.)

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. HGB ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist. Ausreichend ist ein faktischer Leistungszwang, dem sich der Steuerpflichtige aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur Leistung besteht.
  2. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung einer Verbindlichkeit auf Auszahlung der Mitarbeiterboni kann sich aus der seit Jahren bestehenden ständigen Übung ergeben, Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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