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Titel: Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 25.08.2020
Aktenzeichen: 8 K 1092/17 – (Vorlage an den EuGH)
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005976

Umsatzbesteuerung der Leistungen von Freizeitparks

FG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 – 8 K 1092/17 –

(Vorlage an den EuGH)

Vorlagefrage des Gerichts (Redaktion):

Darf bei der Besteuerung von Freizeit- oder Vergnügungsparks zwischen ortsgebundenen und auch ortsungebundenen Schaustellerunternehmen unterschieden und diese mit unterschiedlich hohen Umsatzsteuersätzen belegt werden?

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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