Titel: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes von 5,5% für Verbindlichkeiten
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Hamburg
        
    
    
    
        Datum: 31.01.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 2 V 112/18 
        
    
    
        
            Gesetz: EStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Einkommensteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            19005018
            
        
    
    
Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes von 5,5% für Verbindlichkeiten
FG Hamburg, Beschluss vom 31.01.2019 - 2 V 112/18
Es bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem festgelegten Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten. Die Beschwerde an den BFH wurde zugelassen.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des FG Hamburg. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.
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