Titel: Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Finanzgericht Düsseldorf
        
    
    
    
        Datum: 12.05.2023
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 3 K 1940/17 F
        
    
    
        
            Gesetz: KStG
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Körperschaftssteuer/SolZ
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            23082060
            
        
    
    
Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
– FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2023 – 3 K 1940/17 F –
Leitsatz der Redaktion:
Vorbehaltlich der Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen hängt die Aufteilung des Gesamtgewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf die betroffenen Länder davon ab, welchen Gewinn die ausländischen Betriebsstätten erwirtschaftet hätten, wenn sie als eigenständige Unternehmen geführt worden wären.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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