Titel: Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung mittels PV-Anlagen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 19.02.2025
Aktenzeichen: 5 K 814/22 G,F
Gesetz: GewStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer
Dokumentennummer:
26092003
Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung mittels PV-Anlagen
– FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2025 – 5 K 814/22 G,F–
Leitsatz der Redaktion:
Die Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung mittels PV-Anlagen an eine Enkelgesellschaft begründet keine Betriebsaufspaltung. Es fehlt an der sachlichen Verflechtung, wenn die Umsatzanteile aus der Stromerzeugung weniger als 1 % der Gesamtumsätze (hier aus der Bewirtschaftung von Wohn- und Geschäftsbauten) betragen. Eine originär gewerbliche Tätigkeit, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausgeschlossen hätte, liegt daher nicht vor.
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