Titel: Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
    
    
    
        
            Behörde / Gericht:
            Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
        
    
    
    
        Datum: 27.11.2019
    
    
    
        
            Aktenzeichen: 9 C 6.18 
        
    
    
        
            Gesetz: Zweitwohnungssteuer
        
    
    
        Artikeltyp:
        Rechtsprechung
    
    
    
        Kategorien:
        
            
                    Sonstiges Steuerrecht
            
        
    
    
    
    
    
        Dokumentennummer:
        
            20005418
            
        
    
    
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 – 9 C 6.18
Leitsatz der Redaktion:
Wird eine kommunale Abgabensatzung (hier zur Zweitwohnungssteuer) im gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig erkannt, darf sie auch nicht übergangsweise als wirksam behandelt werden.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
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